Konformitätsbescheinigung
PEUGEOT-Zertifizierung und Konformitätsbescheinigung (CoC) | PEUGEOT
Die Konformitätsbescheinigung (CoC) ist ein offizielles Dokument, das für die Zulassung eines nach Deutschland eingeführten oder in ein anderes europäisches Land ausgeführten Fahrzeugs erforderlich ist. Die Konformitätsbescheinigung (CoC) darf nur durch den Fahrzeughersteller ausgestellt werden (Original und Duplikat).
Die Muttergesellschaft von PEUGEOT, hat eine Website für die Beantragung einer Konformitätsbescheinigung (Certificate of Conformity, CoC) eingerichtet. Dort finden Sie alle Informationen und Dokumente, die Sie benötigen, um Ihr nach Deutschland eingeführtes oder in ein anderes europäisches Land ausgeführtes Fahrzeug zu zulassen.
SONSTIGE ANFORDERUNGEN
EXPORT IN LÄNDER AUSSERHALB DER EU ODER IN ÜBERSEEGEBIETE
Herkunftszeugnis des Herstellers
Sie besitzen ein in Deutschland zugelassenes Fahrzeug, das Sie außerhalb der Europäischen Union (EU) oder in ein Überseegebiet (TOM) exportieren möchten.
Sie benötigen ein Ursprungszeugnis des Herstellers.
Bitte beachten Sie, dass dieses Dokument keine Zulassung des Fahrzeugs bei der Präfektur ermöglicht.
SO BEANTRAGEN SIE EINE GENEHMIGUNG FÜR DEN UMBAU
Zulassungsbescheinigung oder Spezifikationsblätter
Sie besitzen ein in Deutschland zugelassenes Fahrzeug, das Sie umrüsten möchten oder das von einer Werkstatt umgebaut oder ausgestattet wurde. Die Fahrzeugzulassungsbehörde wird Sie nach der schriftlichen Umwandlungsgenehmigung von PEUGEOT und einem Muster des CoC-Zertifikats oder einem Spezifikationsblatt (in Frankreich als "barré rouge" bezeichnet) des Originalfahrzeugs (ohne Änderungen) gefragt.
PEUGEOT behält sich das Recht vor, eine Umwandlungsgenehmigung zu erteilen oder zu verweigern. Es ist daher ratsam, Ihr Umbauprojekt vor der Durchführung bei PEUGEOT einzureichen.
Bitte beachten Sie, dass diese Dokumente nicht zur Zulassung des Fahrzeugs bei der Präfektur berechtigen, sondern nur zur Genehmigung im Einzelfall.
ERNEUTE UMWANDLUNG EINES GEWERBLICHEN FAHRZEUGS, DAS URSPRÜNGLICH EIN PRIVATFAHRZEUG WAR, ZURÜCK IN EIN PRIVATFAHRZEUG
Fahrzeugumbau
Ein modifiziertes Privatfahrzeug (dérivé VP) ist ein Nutzfahrzeug, das umgewandelt wurde. Dies bezieht sich auf ein herkömmliches Fahrzeug – z. B. auf einen PEUGEOT 206, an dem eine Umwandlung vorgenommen wurde. Oft werden die Rücksitze ausgebaut, so dass nur die beiden Vordersitze übrig bleiben.
Die Zulassungsbescheinigung eines umgewandelten Pkws enthält die Referenz "DERIV VP" (Index J.3.).
Es ist möglich, einen modifizierten Pkw wieder in ein Privatauto zu wandeln, indem Sie z. B. die Sitze neu montieren.
Sind Sie ein Mitglied des PEUGEOT-Netzwerks, kontaktieren Sie bitte den Kundendienst, der Ihnen gerne weiterhilft.
FEHLER AUF DER ZULASSUNGSBESCHEINIGUNG
Übereinstimmungsbescheinigung (COC) und/oder Verifizierung
Auf der französischen Zulassungsbescheinigung (graue Karte) Ihres Fahrzeugs wurde ein Fehler festgestellt (Fehler, der von der Präfektur, von einem technischen Inspektor, von der Polizei oder Gendarmerie, von Ihrem Händler oder sogar von Ihnen notiert wurde).
Sie benötigen eine Übereinstimmungsbescheinigung (Certificate of Conformity, COC) und/oder eine Verifikation, um Änderungen an Ihrer Zulassungsbescheinigung von der Präfektur vornehmen zu können.
FEHLER BEI DER EINGEPRÄGTEN SERIENNUMMER ODER DEM TYPENSCHILD
Korrektur der eingeprägten Seriennummer oder des Typenschilds
Auf der französischen Zulassungsbescheinigung (graue Karte) Ihres Fahrzeugs wurde ein Fehler festgestellt (Fehler, der von der Präfektur, von einem technischen Inspektor, von der Polizei oder Gendarmerie, von Ihrem Händler oder sogar von Ihnen notiert wurde).
Sie möchten ein Fahrzeug von einem anderen Kontinent, das keine EU-Typgenehmigung besitzt oder das im Ausland umgebaut wurde, in Deutschland registrieren.
Bevor Sie Ihre Zulassungsbescheinigung erhalten, müssen Sie zuerst eine individuelle Fahrzeugzulassung durchführen. Sie brauchen dafür eine Teil-Übereinstimmungsbescheinigung und ein Datenblattmuster ("Notice deskriptive") oder eine Übereinstimmungsbescheinigung (COC).
ERLANGUNG DER OLDTIMER-BEZEICHNUNG
Fahrzeug mit einem Alter von über 30 Jahren
Sie haben die Möglichkeit, eine Zulassungsbescheinigung mit Oldtimer-Bezeichnung zu erhalten, wenn Sie ein Fahrzeug besitzen, das über 30 Jahre alt ist, in Deutschland registriert ist und außerdem über eine gültige Bescheinigung verfügen.
Bitte kontaktieren Sie L'Aventure Peugeot unter folgender Adresse:
aventure-peugeot@peugeot.com
VORGANG BEI DER REGISTRIERUNG EINES FAHRZEUGS, DAS NICHT DURCH EINE EU-TYPGENEHMIGUNG ZUGELASSEN ODER UMGEWANDELT WURDE
Individuelle Fahrzeugzulassung
Sie möchten ein Fahrzeug von einem anderen Kontinent, das keine EU-Typgenehmigung besitzt oder das im Ausland umgebaut wurde, in Deutschland registrieren.
Sie müssen zuerst eine individuelle Fahrzeugzulassung durchführen, bevor Sie Ihre Zulassungsbescheinigung erhalten. Sie brauchen dafür eine Teil-Übereinstimmungsbescheinigung und ein Datenblattmuster ("Notice deskriptive") oder eine Übereinstimmungsbescheinigung (COC).
SO REGISTRIEREN SIE EIN NEUES FAHRZEUG, DAS IMPORTIERT WURDE
Neuwageneinfuhrbescheinigung
Sie möchten ein importiertes Fahrzeug, das noch nicht registriert wurde, also neu ist, in Deutschland anmelden. Sie besitzen aber noch keine Übereinstimmungsbescheinigung (COC).
In diesem Fall benötigen Sie ein neues Zertifikat für den Import des Fahrzeugs.